Gewerbeabfallverordnung
Kurzinfo
Seit dem 01.08.17 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung und stellt hohe Anforderungen an alle gewerblichen Abfallerzeuger im Hinblick auf die Getrennthaltung und Entsorgung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle.
- Die Gewerbeabfallverordnung betrifft jeden gewerblichen Abfallerzeuger
- Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die Pflicht zur sortenreinen Erfassung von verschiedenen Abfallstoffen, um das Recycling zu stärken (Abfalltrennungsquote von mind. 90%)
Welche Stoffe müssen getrennt werden?
Gewerbliche Siedlungsabfälle
- Papier / Pappe
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Bio- und Grünabfall
- Altholz
- Alttextilien
Bau- und Abbruchabfälle
- wie gewerbliche Siedlungsabfälle, außerdem
- Dämmmaterial
- Bitumgemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Bauschutt