Gewerbeabfall­verordnung

Kurzinfo

Seit dem 01.08.17 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung und stellt hohe Anforderungen an alle gewerblichen Abfallerzeuger im Hinblick auf die Getrennthaltung und Entsorgung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle.

  • Die Gewerbeabfallverordnung betrifft jeden gewerblichen Abfallerzeuger
  • Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die Pflicht zur sortenreinen Erfassung von verschiedenen Abfallstoffen, um das Recycling zu stärken (Abfalltrennungsquote von mind. 90%)

Welche Stoffe müssen getrennt werden?

Gewerbliche Siedlungsabfälle

  • Papier / Pappe
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Bio- und Grünabfall
  • Altholz
  • Alttextilien
Bau- und Abbruchabfälle

  • wie gewerbliche Siedlungsabfälle, außerdem
  • Dämmmaterial
  • Bitumgemische
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Bauschutt

Was muss ich tun?

  1. Kurz und knapp: TRENNEN!!! Als gewerblicher Abfallerzeuger sind Sie verpflichtet, die o. g. Abfälle am Betrieb voneinander zu trennen. Gleiches gilt an den Baustellen.
  2. Kann die örtliche Trennung lt. Gewerbeabfallverordnung nicht eingehalten werden (technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar), ermöglichen die Regelungen auch die Verwertung der Abfälle in Vorbehandlungsanlagen, die die notwendige Sortierung gewährleisten.
    Hinweis: Die Sortierpflicht kann entfallen, wenn eine Getrenntsammlungsquote von mind. 90% vorliegt. Dann kann die Entsorgung über eine energetische Verwertung erfolgen. Dies muss durch einen neutralen Sachverständigen bestätigt werden!
  3. Es besteht eine Dokumentationspflicht über die Getrenntsammlung und Sortierung. Das heißt, alle Belege (Lieferscheine, Wiegescheine etc.) sind zu sammeln!

Fazit: Es besteht Handlungsbedarf, wobei wir Ihnen als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb in gewohnter Qualität unterstützend zur Seite stehen.

 

  • Zusammen erarbeiten wir ein Konzept zur optimalen Trennung von Abfällen
  • Wir übernehmen die Entsorgung Ihrer Abfälle zu geeigneten Vorbehandlungsanlagen, die über die notwendigen anlagentechnischen Voraussetzungen für den anspruchsvollen Sortierprozess verfügen. Auf Wunsch können wir Ihnen auch den Kontakt zu zertifizierten Sachverständigen herstellen
  • Wir unterstützen Sie bei der Dokumentationspflicht durch die Bereitstellung von Belegen und Datenübersichten

Für Fragen zur Gewerbeabfallverordnung steht Ihnen Carsten Pieper unter der bekannten Nummer 02922 – 3447 zur Verfügung.